Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1
Seit dem 31.12.2019 haben Besitzer/inen der Führerscheinklasse B die Möglichkeit unter bestimmtenVorraussetzungen neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (auch mit Beiwagen) der Klasse A1 in Deutschland zu führen.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein.
mindestens 5 Jahre Besitz Führerscheinklasse B
Mindestalter 25 Jahre
erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in der Fahrschule
4 mal 90 Minuten theoretische Ausbildung
mindestens 5 mal 90 Minuten praktische Ausbidung
Die fahrpraktischen Unterrichtseinheiten werden in den Sachgebieten nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschülerausbildungsordnug ausgebildet.
Diese beinhalten also auch die Ausbildung auf Kraftfahrstraßen, Autobahnen und bei Dunkelheit.
Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht abgelegt werden, jedoch muss der/die Teilnehmer/in für die erfolgreichen Abschluß an der Fahrerschulung während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeite und Verhaltensweise zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis stellen.
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben.
Eine Erweiterung ( Aufstieg ) auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.
Die Schlüsselzahl 196 gilt nur in Deutschland also nicht in anderen EU-Staaten.