Führerschein ab 17

Die Ausbildung

Ab dem Alter von 16 ½ Jahren darf das „Begleitete Fahren“ ausgebildet werden. Der Theorieunterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht. Der Fahranfänger muss bis zu seinem 18. Geburtstag in Begleitung fahren.

Die Begleitung

Die Anforderungen an die Begleiter:

  • Mindestalter: 30 Jahre

  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens fünf Jahren (ununterbrochen)

  • Eintragung im Verkehrszentralregister: maximal ein Punkt


Die Anzahl der Begleiter ist unbegrenzt.
Es muss jedoch jede Begleitperson in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.
Die Teilnahme von den Begleitern an einer Einweisung ist zwar nicht verpflichtend vorgeschrieben, wird aber trotzdem empfohlen.
Die Einweisung wird von den Fahrlehrern in den Fahrschulen durchgeführt.
Die Begleitperson darf auf keinen Fall die 0,5-Promille-Grenze während des „Begleiteten Fahrens“ erreichen und darf nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen.
Eventuelle Folgen hat in erster Linie der Fahrerlaubnisinhaber zu tragen.
Seine Fahrerlaubnis wird widerrufen.
Der Begleiter begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG.
Der Begleiter ist während der Fahrt ausschließlich Ansprechpartner - er darf nicht aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen.
Verantwortlicher Führer des Wagens ist alleine der Führerscheinneuling.

Die Prüfbescheinigung

Der Jugendliche erhält bei bestandener Prüfung keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfbescheinigung, in der die Begleitpersonen eingetragen sind. Auf dieser Bescheinigung ist auch kein Foto von dem Fahrerlaubnisinhaber erhalten. Deshalb ist beim Fahren immer der Personalausweis (oder Reisepass) mitzuführen. Der Kartenführerschein, welcher am 18. Geburtstag ausgestellt wird, muss vorher beantragt werden.
Wenn dieser bis dahin nicht beantragt wurde, darf bis zu drei Monaten nach dem 18. Geburtstag mit der Prüfbescheinigung gefahren werden, allerdings dann auch nur in Begleitung!

 

Die Prüfung

Bei der Prüfung gibt es keine besonderen Vorschriften. Die theoretische Prüfung darf drei Monate, die praktische einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

 

Die Probezeit

Die Probezeit beginnt sofort mit Erteilung der Fahrerlaubnis (der Prüfbescheinigung) und dauert wie beim „normalen“ erstmaligen Fahrerlaubniserwerb zwei Jahre.

Die Konsequenzen

Wenn der Fahrerlaubnisinhaber ohne Begleitung fährt, wird seine Fahrerlaubnis widerrufen. Nach der Entziehung darf nach frühestens sechs Monaten eine neue Prüfbescheinigung erteilt werden, wenn der Bewerber unbeschadet der übrigen Vorraussetzung für eine Neuerteilung an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 StVG, (ASF) teilgenommen hat.


Die Klassen AM und L sind eingeschlossen und dürfen dann ohne Begleitung geführt werden, da der Bewerber das erforderliche Mindestalter dann bereits erreicht hat.

 


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